Was für ein Tag für José Mourinho. Als er kurz vor 9 beim UEFA-Sitz in Nyon auf der Matte stand, ahnte noch keiner, welch einen Marathon es heute zu absolvieren galt. Nach nervenaufreibenden sechs Stunden, in denen Mourinho sich erklärte und etliche Beweisgegenstände geprüft wurden, war der Spuk vorbei. Nun hat die UEFA ihre Entscheidung bekanntgegeben. Mourinho konnte einen Teilerfolg verbuchen.
Konnte auch schon mal mehr jubeln, José Mourinho - Foto: Elisa Estrada, Realmadrid.com
NYON/MADRID. Duelle gegen den FC Barcelona sind stets von äußerster Emotionalität geprägt und das auch nicht erst seit den Ergebnissen des 27. Aprils. Nach der 0:2 Pleite wurde Mourinho zwar zwischenzeitlich auf die Tribüne verwiesen, doch auf der anschließenden Pressekonferenz durfte er ausholen und bewies, dass er das Zeug zum verbalen „Ché-Guevara“ hat. Die UEFA reagierte und verhängte fünf Spiele Sperre, wobei das fünfte Spiel zur Bewährung ausgesetzt war, sollte er in den ersten vier Partien nicht auffällig werden. Dazu steht er in den nächsten drei Jahren unter Beobachtung. Da man sich in der Schweiz nicht lumpen lässt, gab es 50 Tausend Euro Strafe für den Trainer und 20 Tausend Euro für den Verein obendrauf. Beim Champions League Rückspiel im Camp Nou saß Mourinho bereits auf der Tribüne und büßte somit ein Spiel ab.
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Nun also der Tag, an dem sich Mourinho dem Berufungssenat erklären durfte. Nach der Prüfung etlicher Videomitschnitte, Aussagen und Meinungen beider Partien konnte der Trainer zumindest einen Teilerfolg erringen. Das jetzige Urteil lässt zwar das Strafmaß von insgesamt fünf Spielen unangetastet, doch wird nun auch das vierte, wie auch das fünfte Spiel zur Bewährung ausgesetzt. Heißt also, hält Mourinho in den kommenden zwei Spielen die Füße still, könnte es damit gegessen sein. Die verhängte Geldstrafe für den Coach wurde jedoch bestätigt, um die 50 Tausend Euro wird er sich nicht drücken können. Real Madrid blieb verschont – die 20 Tausend Euro dürfen in der Kaffeekasse bleiben.
Innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Urteilsbegründung kann der Verein, bzw. Mourinho gegen das Urteil beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Berufung einlegen. Ob diese Möglichkeit genutzt wird, wurde noch nicht offiziell bestätigt.
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